Eine private und ehrenamtliche Initiative von Wilfried Stender

Wasserwander Tourismus hat Teilsperrung bekommen!

Freitag 12 Juni 2015 | Wilfried Stender | Aktuelles & Hinweise

Erneut gibt es in der Holsteinischen Schweiz eine Sperrung von einem Fließgewässer. Es betrifft in diesem Fall - den Kreis Ostholstein (Schleswig-Holstein) und es geht um die Schwentine. Die Teilsperrung beginnt in Eutin-Fissau - Auestraße und endet in der Fissauer Bucht vom Großen Eutiner See. Es handelt sich um ein Stück Landschaft, was als Habitat der Natur vorbehalten bleiben sollte. Für das Wasserwandern, gibt es lukrativere und anspruchsvollere Wasserflächen - auch in der Holsteinischen Schweiz. Die behördlich angeordnete Teilsperrung "Schwentine Fissau/Eutin" gibt es schon über Jahre. Es stellt sich die Frage - sollten weitere Wasserflächen aus der aktiven Nutzung, für den Naturschutz, befristet genommen werden?! Wenn es dazu kommen sollte, würde es die >Hauptsaison< treffen.

Die behördlich angeordnete Teilsperrung.
Die behördlich angeordnete Teilsperrung.
Teil der gesperrten Schwentine in Fissau-Auestraße.

Was würde sich nachweislich - durch weitere Teilsperrungen verändern? Man würde Menschen leere Naturräume schaffen. Die Flora- und Faunawelt könnte sich entfalten und wie verhält sich eben die, wenn die Teilsperrungen wieder aufgehoben werden? Werden durch Sperrungen nicht künstliche Inseln geschaffen, die es in der Natur gar nicht mehr gibt? Wenn Teilsperrungen - dann für immer, so wurden Habitate für die Flora- und Faunawelt entstehen können.

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