Eine private und ehrenamtliche Initiative von Wilfried Stender

Persönliche Anmerkung zum Thema Wild- und Fotofalle!

Samstag 28 Dezember 2013 | Wilfried Stender | Eingangsbild, Aktuelles & Hinweise
Wild- und Fotofalle im Einsatz!

Hier zu sehen eine meiner Wild- und Fotofallen im Einsatz. Es handelt sich um kein öffentliches Gelände.

Ich erlaube mir eine persönliche Anmerkung zu dem Thema: Wild- und Fotofalle (Wildkamera)!

Ohne meine Wild- und Fotofallen (Wildkamera) hätte ich keine Informationen darüber, dass sich Eisvögel zu bestimmten Zeiten in den unterschiedlichsten Revieren aufhalten. Zurzeit sind alle meine Wild- und Fotofallen in nicht öffentlichen Räumen im Einsatz (unter Ausschluss der Öffentlichkeit, )!

Ich habe kein Verständnis dafür, das Wild- und Fotofallen (Wildkamera) in öffentlichen Wäldern nicht erwünscht sind. Es muss die Frage erlaubt sein, warum schießen sich bestimmte Institutionen auf die Wälder ein? Es gibt viele öffentliche Räume, die überwacht werden. Wir sollten uns glücklich schätzen, dass es eine in Teilen Überwachung in öffentlichen Räumen gibt. Es handelt sich um eine vorbeugende Maßnahme, um Verbrechen zu verhindern!

In wie vielen privaten Kfzs befinden sich Videoaufzeichnungsgeräte, mit dem Argument, es diene einer Unfalldokumentation. In welchem Räumen bewegen sich Kraftfahrzeuge aller Art? Im öffentlichen- oder privaten Räumen? Wenn diese Aufzeichnungsgeräte mit einem super Weitwinkel Objektiv ausgestattet sind, wird ein sehr breites Spektrum aufgezeichnet. Werden bei solchen Aufzeichnungen die "Persönlichkeitsrechte" verletzt, wenn ja, wer kontrolliert die Aufzeichnungen?

Eigensicherung! Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, fragen Sie doch bitte die Beamten mal, ob sie von dem momentanen "angeordneten Autostopp" eine Foto/Video Aufzeichnung durchführen? Sollte das sein, nachfragen, was geschieht mit dem Material?

Liebe Leserin und liebe Leser zählen Sie bitte mal die Aufzeichnungsgeräte, die Sie im Laufe eines Tages so sehen. Fangen Sie in einer Bäckerei an, gehen Sie weiter in ein Zeitungsgeschäft. Wie sieht es mit dem öffentlichen Verkehrsmittel sowie den Bahnhöfen und oder Zob's aus? Sind die Busse ein öffentlicher Verkehrsraum und werden meine Persönlichkeitsrechte gewahrt? Die Bahn ist sicher kein öffentlicher Verkehrsraum oder vielleicht doch?Was geschieht mit den Videoaufzeichnungen dieser Unternehmen und wer kontrolliert die Auszeichnungen?

Wie sieht es bei den Arbeitgebern aus, mit einer Videoüberwachung? Wenn ja, wer sagt Ihnen, was mit den Aufzeichnungen geschieht? Findet eine Archivierung statt, wer weis? Für mich gilt, wenn ich nichts zu verbergen habe, brauche ich mir über eine Videoüberwachung auch keine Gedanken machen. Das Problem sehe ich im aufgezeichneten Material. Es kann und wird keine Kontrolle über dieses geben, da es keine Nachweise gibt, wo im öffentlichen- und privaten Räumen aufgezeichnet wird. Wir müssen mit unserem Staatssystem verantwortungsvoll und pflichtbewusst umgehen.

Wild- und Fotofallen (Wildkamera) im Einsatz.

Zwei unterschiedliche Fotoaufzeichnungsgeräte. Die gespeicherten Dokumentationsfotos dienen für Kartierungen der Eisvögel in den unterschiedlichsten Revieren. Auch andere Tiere werden dokumentiert. Sollten Personen auf Fotos zu erkennen sein, dürften es nur die Eigentümer/in der jeweiligen Flächen oder ich sein. Sollte es sich um andere Personen handel, wäre es ein illegales Betreten und es würde sich um Hausfriedensbruch handeln! Die vorhandenen Beweisfotos übergebe ich den jeweiligen Grundeigentümer/in zur weiteren Veranlassung!

Zu Ihrer Information:

http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html


http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html

Wilfried Stender, Dörnick am 28. Dezember 2013

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